Lebensversicherung
Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer zahlt die Gesellschaft den vereinbarten Todesfallschutz und die Überschußanteile. Damit können z.B. Kredite oder die Hinterbliebenen finanziell abgesichert werden.
Bei einer Kapitallebensversicherung wird nach Ablauf des Vertrages eine Garantiesumme und die aufgelaufenden Überschüsse ausgezahlt.
Eine Kombination mit Berufsunfähigkeitsabsicherung ist möglich.